Anerkennung von Saat- und Pflanzgut in Deutschland
Die Durchführung der Aufgaben nach dem Saatgutverkehrsgesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern übertragen.
Bundesweit existieren zur Zeit 15 Anerkennungsstellen. Diese Anerkennungsstellen arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen für landwirtschaftliches Saat- und Pflanzgut eng zusammen.
Ziel der Zusammenarbeit soll die einheitliche Umsetzung der Vorgaben aus dem Saatgutverkehrsgesetz, der Saatgutverordnung und der Pflanzkartoffelverordnung sein. An den Beratungen nehmen auch Vertreter von Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Bundessortenamt, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Arbeitsgemeinschaft Saatgutverkehrskontrolle und Fachgruppe Saatgut teil.
Zur einheitlichen fachlichen Umsetzung wurden Richtlinien für Feldbesichtigung, Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung sowie Beauftragung von privaten Feldbesichtigern bzw. privaten Laboratorien erstellt.
In der verwaltungsmäßigen Abwicklung wie auch bei den Gebühren gibt es zur Zeit zwischen den einzelnen Bundesländern wesentliche Unterschiede.
Angemeldete Vermehrungsflächen 2024
Feldbesichtigungs-Richtlinien
Probenehmer-Richtlinien
Beschaffenheitsprüfung Saatgut
Zulassung privater Probenehmer
Informationen zur EU-Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 und der dazugehörigen am 18. Oktober 2019 abgestimmten Durchführungsverordnung Änderungen im Amtlichen Anerkennungsverfahren – Häufig gestellte Fragen
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